Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen hatte den Entwurf eines Transparenzgesetzes in den Landtag eingebracht. Das Gesetz sollte allen Bürgern einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber Behörden sichern. Damit wäre Niedersachsen zwar eines der letzten Länder gewesen, die ein solches Informationsfreiheitsgesetz einführen. Diese gibt es bereits in zwölf Bundesländern sowie auf Bundesebene.
Andererseits ging der rot-grüne Entwurf deutlich über die Gesetze in den meisten anderen Ländern hinaus. Die Niedersachsen sollten nicht nur einen Anspruch auf Einsicht in Akten, sondern auch auf allgemeine Auskünfte bekommen. Wegen der vorgezogenen Landtagswahlen wurde das Transparenzgesetz dann aber nicht mehr verabschiedet.
Ob es ein solches Gesetz oder zumindest ein einfaches Informationsfreiheitsgesetz künftig im Land geben wird, hängt wohl auch davon ab, welche Parteien die neue Regierung bilden werden. In den Wahlprogrammen von Grünen und FDP ist ein Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen, in denen von SPD und CDU nicht. Kommt die Jamaika-Koalition ist also ein Informatonsfreiheitsgesetz deutlich wahrscheinlicher als bei einer Großen Koalition.
Ein Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht es jedem Bürger, sich über das Handeln von Behörden zu informieren. Es liefert aber vor allem Journalisten zusätzliche Möglichkeiten der Recherche. Sie können dann nämlich prinzipiell Akten direkt einsehen. Das Landespressegesetz hingegen gibt ihnen nur einen allgemeinen Auskunftsanspruch. Behörden müssen Journalisten deren Fragen beantworten, aber keine Dokumente herausgeben.